| Ein verletzter Ehemann, der nach einem
Unfall nicht mehr zu Hause beim Abwaschen, Bügeln und Putzen helfen kann, hat Anspruch
auf Schadenersatz für ausgefallene Hausarbeit. Die Versicherung des Unfallverursachers
kann für einen sogenannten Haushaltsführungsschaden in die Pflicht genommen werden. Zu
dieser Entscheidung kam das Landgericht Saarbrücken, wie die Verkehrsrechtexperten im
Deutschen Anwaltsverein mitteilen. Im konkreten Fall
hatte ein 27-jähriger bei einem Motorradunfall schwere Beinverletzugen erlitten. Dadurch
war der Mann 16 Monate zu 100 Prozent arbeitsunfähig und fiel auch für die Mithilfe im
Haushalt aus. Seine Ehefrau war berufstätig. Das Gericht ging davon aus, dass der Kläger
normalerweise zehn Stunden pro Woche zu Hause half. Auf dieser Basis wären monatlich rund
630 Mark für eine Haushaltshilfe aufzubringen gewesen, errechnete die Kammer. Insgesamt
kamen die Richter für die gesamte Verletzungsdauer auf einen Ausfallschaden von gut 10 00
Mark. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Betroffene tatsächlich eine Aushilfskraft
eingestellt habe, hob das Gericht hervor.
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