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Wenn der Ehemann nicht putzen kann
  
Ein verletzter Ehemann, der nach einem Unfall nicht mehr zu Hause beim Abwaschen, Bügeln und Putzen helfen kann, hat Anspruch auf Schadenersatz für ausgefallene Hausarbeit. Die Versicherung des Unfallverursachers kann für einen sogenannten Haushaltsführungsschaden in die Pflicht genommen werden. Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Saarbrücken, wie die Verkehrsrechtexperten im Deutschen Anwaltsverein mitteilen.

Im konkreten Fall hatte ein 27-jähriger bei einem Motorradunfall schwere Beinverletzugen erlitten. Dadurch war der Mann 16 Monate zu 100 Prozent arbeitsunfähig und fiel auch für die Mithilfe im Haushalt aus. Seine Ehefrau war berufstätig. Das Gericht ging davon aus, dass der Kläger normalerweise zehn Stunden pro Woche zu Hause half. Auf dieser Basis wären monatlich rund 630 Mark für eine Haushaltshilfe aufzubringen gewesen, errechnete die Kammer. Insgesamt kamen die Richter für die gesamte Verletzungsdauer auf einen Ausfallschaden von gut 10 00 Mark. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Betroffene tatsächlich eine Aushilfskraft eingestellt habe, hob das Gericht hervor.

Aktenzeichen: Landgericht Saarbrücken, 4 O 93/97.

 

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