| Die Laubmassen können bei Regen und
Feuchtigkeit zu Rutschfallen werden, und sowohl Hausbesitzern als auch Mietern den
gleichen Ärger einbringen wie Eis und Schnee im Winter. Die Rechtslage ist allerdings kompliziert und hängt oft vom Einzelfall ab.
Grundsätzlich haben die Gemeinden die Räumpflicht für Gehsteige auf die Eigentümer der
angrenzenden Stücke übertragen.
Bei Komplexen mit Eigentumswohnungen ist die gesamte
Hausgemeinschaft dafür verantwortlich, dass das Laub regelmäßig weggefegt wird und
niemand stürzen kann.
Allerdings muss nicht jedes einzelne Blatt sofort
aufgehoben werden. Türmt sich jedoch das Laub, dann muss es in kurzen Abständen
weggefegt werden. |